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   VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159   

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https://dejure.org/2017,3041
VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159 (https://dejure.org/2017,3041)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.02.2017 - 12 C 16.2159 (https://dejure.org/2017,3041)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - 12 C 16.2159 (https://dejure.org/2017,3041)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VIII § 35a, § 41; VwGO § 166; ZPO § 114 Abs. 1
    Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfemaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für die Unterbringung in einer therapeutischen Jugendhilfeeinrichtung bei einer schwer psychisch erkrankten jungen Volljährigen; Verpflichtung eines Jugendhilfeträgers zur Bewilligung einer bestimmten Jugendhilfemaßnahme; Feststellung einer seelischen ...

  • rewis.io

    Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfemaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage im Prozesskostenhilfeverfahren; Eignung einer jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfemaßnahme bei einer schwer psychisch erkrankten jungen Volljährigen

  • rechtsportal.de

    Kostenübernahme für die Unterbringung in einer therapeutischen Jugendhilfeeinrichtung bei einer schwer psychisch erkrankten jungen Volljährigen; Verpflichtung eines Jugendhilfeträgers zur Bewilligung einer bestimmten Jugendhilfemaßnahme; Feststellung einer seelischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist daher nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, B.v. 28.6.2016 - 12 ZB 15.1641 - juris Rn. 26; U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159
    Zum Zeitpunkt des Eintritts der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs, auf den das Verwaltungsgericht vom Grundsatz her zutreffend abstellt, besaß die Klage unter Berücksichtigung des prozesskostenhilferechtlich anzulegenden Erfolgsmaßstabs (vgl. BVerfG, B.v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 - NJW-RR 2016, 1264 ff. Rn. 10) keine hinreichenden Erfolgsaussichten im Sinne von § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO.
  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 12 ZB 15.1641

    Kostenübernahme für Eingliederungshilfe für jungen Volljährigen -

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist daher nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, B.v. 28.6.2016 - 12 ZB 15.1641 - juris Rn. 26; U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07

    Zum maßgebenden Zeitpunkt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159
    Der verwaltungsgerichtliche Beschluss erweist sich indes insoweit als unrichtig, als er nach Eintritt der Bewilligungsreife eingetretene Tatsachen, die die Erfolgsaussichten der Klage zugunsten der Klägerin verändern, nicht berücksichtigt (vgl. zu dieser Konstellation OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 9.1.2012 - 18 E 1327/11 - juris, LS 1; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 11.9.2007 - OVG 2 M 44.07 - NVwZ-RR 2008, 287 f. LS; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 f.; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 77).
  • VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159
    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist daher nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, B.v. 28.6.2016 - 12 ZB 15.1641 - juris Rn. 26; U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 18 E 1327/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159
    Der verwaltungsgerichtliche Beschluss erweist sich indes insoweit als unrichtig, als er nach Eintritt der Bewilligungsreife eingetretene Tatsachen, die die Erfolgsaussichten der Klage zugunsten der Klägerin verändern, nicht berücksichtigt (vgl. zu dieser Konstellation OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 9.1.2012 - 18 E 1327/11 - juris, LS 1; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 11.9.2007 - OVG 2 M 44.07 - NVwZ-RR 2008, 287 f. LS; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 f.; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 77).
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei der Prozesskostenhilfe; Täuschung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159
    Der verwaltungsgerichtliche Beschluss erweist sich indes insoweit als unrichtig, als er nach Eintritt der Bewilligungsreife eingetretene Tatsachen, die die Erfolgsaussichten der Klage zugunsten der Klägerin verändern, nicht berücksichtigt (vgl. zu dieser Konstellation OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 9.1.2012 - 18 E 1327/11 - juris, LS 1; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 11.9.2007 - OVG 2 M 44.07 - NVwZ-RR 2008, 287 f. LS; BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 - juris Rn. 3 f.; Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 77).
  • VG München, 24.04.2020 - M 18 E 19.2711

    Anspruch auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form der

    Will also ein Betroffener die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamtes darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist, mithin fachlich vertretbar ist (BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 - juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • VG München, 31.08.2020 - M 18 E 20.3749

    Unterbringung in einer betreuten Wohneinrichtung nach Vollendung des 21.

    Will also ein Betroffener die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamtes darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist, mithin fachlich vertretbar ist (BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 - juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2024 - 14 ME 128/23

    Anordnungsgrund; Bedarfsermittlung; Beurteilungsspielraum; Eingliederungshilfe;

    Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine aus Sicht der Fachkräfte angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss ( BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich demzufolge darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind ( BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2023 - 12 S 457/23

    Beendigung bzw. Unterbrechung von Jugendhilfeleistungen

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.08.2022 - 12 A 1205/21 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.02.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.; Axel Stähr in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 41 Rn. 12 ).
  • VG München, 18.02.2020 - M 18 E 19.5506

    Gewährung von Eingliederungshilfe in Form einer Schulbegleitung

    Will also ein Betroffener die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozial-pädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamtes darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist, mithin fachlich vertretbar ist (BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 - juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.03.2021 - 2 BvR 353/21

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Nichtannahme einer

    Treten hingegen nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten ein, die sich zugunsten des Rechtsschutzsuchenden auswirken und die nach dem einschlägigen Fachrecht zu berücksichtigen sind, überschreiten die Fachgerichte ihren von der Verfassung begrenzten Entscheidungsspielraum nicht, wenn sie aus Gründen der Billigkeit und der Prozessökonomie (vgl. Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 166, Rn. 120 ) davon ausgehen, dass solche Änderungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu berücksichtigen sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. Februar 2017 - 12 C 16.2159 -, juris, Rn. 13 m.w.N.) beziehungsweise insoweit ausnahmsweise für die Beurteilung der Erfolgsaussichten auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag abzustellen ist (so Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. April 2018 - 13 PA 101/18 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953

    Keine Kostenübernahme für selbst beschaffte Jugendhilfeleistung für jungen

    Hat das Jugendamt die begehrte Hilfe aus vertretbaren Erwägungen abgelehnt ("sog. sozialpädagogische Fachlichkeit"), besteht weder ein Anspruch des Betroffenen auf die begehrte Hilfeleistung noch auf den Ersatz von Aufwendungen für eine selbstbeschaffte Hilfe (BayVGH im Altverfahren - a.a.O. Rn. 38; B.v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 - juris Rn. 11; BeckOGK/Bohnert, 1.10.2020, SGB VIII § 36a Rn. 18).

    Die Auffassung des Beklagten, es bedürfe bei dem Kläger einer weiteren, umfassenden psychiatrischen Diagnostik erscheint aufgrund der bisher nur im geringen Umfang vorliegenden fachärztlichen Beurteilung jedenfalls fachlich vertretbar und im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit auch nicht zu beanstanden (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 - juris Rn. 12).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2021 - 3 MB 50/20

    Hilfe für junge Volljährige; fachliche Unvertretbarkeit der Einstellung einer

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist daher nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (BVerwG, Urt. v. 24.06.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; VGH München, Beschl. v. 06.02.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22

    Beurteilungsspielraum; Eingliederungshilfe; schulische Integrationshilfe

    Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine aus Sicht der Fachkräfte angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich demzufolge darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 10 E 22.1196

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Privatschule, Besuch der staatlichen

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist daher nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 - juris Rn. 11 unter Berufung auf BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, B.v. 28.6.2016 - 12 ZB 15.1641 - juris Rn. 26; U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26).

    Dies zeigt, dass es den Eltern des Antragstellers darum ging, die Wahl der Schule selbst zu bestimmen und ein "kooperativer, sozialpädagogischer Entscheidungsprozess unter Mitwirkung der Fachkräfte des Jugendamts" (BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 - juris Rn. 11) somit gerade nicht gewollt war.

  • VG München, 07.07.2021 - M 18 K 18.2218

    Hilfe für junge Volljährige, Privatschule mit Internat, Kostenübernahme für

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 11 S 2721/20

    Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten im

  • VG München, 26.07.2023 - M 18 E 23.2881

    Einstweiliger Rechtsschutz, Erziehungsbeistand, Hilfeplanverfahren,

  • VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4963

    Teilweise Erstattung der Kosten einer traumapädagogischen Begleitung als Hilfe

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 3 LB 7/18

    Jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe: Anspruch auf Übernahme der Kosten für

  • VG Würzburg, 12.08.2022 - W 3 E 22.1238

    Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

  • VG München, 13.12.2017 - M 18 E 17.4625

    Ambulante Nachbetreuung für einen jungen Volljährigen

  • VG München, 04.02.2022 - M 18 E 22.286

    Einstweiliger Rechtsschutz (Stattgabe), Hilfe für junge Volljährige, stationäre

  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 11 C 23.559

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - Beschwerde gegen

  • OVG Saarland, 01.04.2022 - 2 B 46/22

    Im Einzelfall erfolglose Beschwerde, Jugendhilfe, Bewilligung einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - L 20 AS 981/22

    Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht zur Bewilligung von

  • VG München, 11.10.2018 - M 18 E 17.4960

    Schulbegleitung für Autisten

  • VG München, 21.09.2022 - M 18 K 18.5706

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Stattgabe),

  • VG München, 30.06.2021 - M 18 E 21.3326

    Vorläufig weiter stationäre Unterbringung eines jungen Volljährigen in

  • VG München, 05.02.2024 - M 18 K 19.3291

    Wiedereinsetzung (gewährt), Kostenbeitrag, Hilfe für junge Erwachsenen,

  • VG Gera, 07.03.2023 - 6 E 115/23

    Entscheidungsbefugnis des Jugendamtes über die Geeignetheit und Erforderlichkeit

  • VG Würzburg, 29.01.2020 - W 10 K 19.30008

    Kostentragung nach übereinstimmender Erledigungserklärung bei Rechtsstreit über

  • VG München, 16.11.2022 - M 18 K 18.3763

    Hilfe für junge Volljährige, Stationäre Unterbringung, Kostenübernahme für

  • VG Freiburg, 13.10.2021 - 1 K 1228/21

    Anerkennung einer Drittstaatsausbildung, hier des Berufs des "Licensed Marriage

  • VG München, 26.03.2020 - M 18 E 19.3994

    Vorläufiger Rechtschutz (abgelehnt), Eingliederungshilfe in Form der Übernahme

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